Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen von den Beihilfestellen und je nach Vertrag von den Privatkassen übernommen.
Von den ersten fünf diagnostischen Terminen werden die Kosten ohne vorherigen Antrag und ohne ärztliche Überweisung von der Krankenversicherung übernommen. Da ausgefallene Stunden von den Krankenversicherungen nicht bezahlt werden, muss vor Beginn der Therapie ein Ausfallhonorar vereinbart werden.